Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) – Besonderer Teil Flughäfen - (BT-F) - vom 13. September 2005 in der Fassung vom 24. November 2005 wird wie folgt geändert:
Nach § 43 wird folgender neuer § 44 eingefügt:
"§ 44 Reise- und Umzugskosten "
Die Erstattung von Reise- und Umzugskosten richtet sich nach den beim Arbeitgeber geltenden Grundsätzen.
- Der bisherige § 44 wird § 45.
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