Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Sparkassen - (BT-S) - vom 13. September 2005 in der Fassung vom 24. November 2005 wird wie folgt geändert:
Nach § 49 wird folgender neuer § 50 eingefügt:
"§ 50
Reise- und Umzugskosten
Die Erstattung von Reise- und Umzugskosten richtet sich nach den beim Arbeitgeber geltenden Grundsätzen."
- Der bisherige § 50 wird § 51.
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