1. Angestellte mit einschlägiger wissenschaftlicher Abschlußprüfung oder langjähriger Berufserfahrung als Überprüfer oder Übersetzer, die Übersetzungen aus zwei fremden Sprachen ins Deutsche und aus dem Deutschen in eine fremde Sprache verantwortlich überprüfen und in druckreife Form bringen.

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1, 2 und 3)

2. Angestellte mit einschlägiger wissenschaftlicher Abschlußprüfung oder langjähriger Berufserfahrung als Überprüfer oder Übersetzer, die Übersetzungen aus dem Deutschen in eine fremde Sprache verantwortlich überprüfen und in druckreife Form bringen.

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1, 2 und 3)

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