1. Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst als Fernmelderevisoren mit besonders schwierigen Tätigkeiten (z. B. Funktionskontrollen einschließlich Eingrenzen und Beseitigen von Fehlern in Nebenstellenanlagen ab Baustufe III gemäß der Fernmeldeordnung der Deutschen Bundespost mit mindestens 800 Anschlußeinheiten).

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2)

2. Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst als Fernmelderevisoren, die sich dadurch aus der Vergütungsgruppe VI b herausheben, daß sie an elektronischen Geräten selbständig Funktionsprüfungen durchführen und Fehler beseitigen, wenn dabei schwierige Messungen vorzunehmen sind.

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1, 2, 3 und 4)

3. Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst als Fernmelderevisoren, denen mindestens ein Fernmelderevisor durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt ist. (Zu ihren Aufgaben gehören u. a. die Aufsicht über die Entstörungsstelle, das Prüfen und Überwachen des technischen Zustandes der Fernmeldeanlagen gemäß den VDE- und DBP-Vorschriften sowie das Prüfen der Wochenberichte unterstellter Fernmelderevisoren.)

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2)

4. Angestellte im fernmeldetechnischen Dienst nach sechsjähriger Bewährung als Fernmelderevisoren in Vergütungsgruppe VI b, denen das Überprüfen und Überwachen des technischen Zustandes der Fernmeldeanlagen gemäß den VDE- und DBP-Vorschriften übertragen ist.

(Hierzu Protokollnotizen Nrn. 1 und 2)

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