(1) DV-Gruppen haben die folgenden Aufgaben:
a) Entwicklung neuer DV-Verfahren oder wesentliche Änderung bzw. Ergänzung bestehender DV-Verfahren einschließlich jeweils der Einführung,
b) Übernahme von DV-Verfahren einschließlich Einführung oder
c) Pflege eingeführter DV-Verfahren.
Sie befassen sich
a) nur mit DV-Organisation oder nur mit Anwendungsprogrammierung oder
b) mit DV-Organisation und Anwendungsprogrammierung.
(2) Leiter von DV-Gruppen haben neben den allgemeinen Führungsaufgaben – insbesondere Personaleinsatz, Überwachung der Arbeit, Anordnungen in Sonderfällen – und der Aufsicht z.B. folgende besondere Aufgaben:
a) In der DV-Organisation:
aa) Entgegennahme und Besprechung von Aufträgen der Fachbereiche bzw. der Anwender,
bb) Entwicklung einer Gesamtvorstellung zur Erledigung eines Auftrags,
cc) Formulierung von Arbeitsaufträgen und Verteilung an die Angestellten in der DV-Organisation, Koordinierung der Arbeiten einschließlich Terminüberwachung,
dd) Anleitung und Beratung der Angestellten in der DV-Organisation,
ee) Zusammenstellen, Prüfen und Beurteilen der Ergebnisse,
ff) Besprechung der erarbeiteten Verfahrensvorschläge mit der Anwendungsprogrammierung und ggf. mit der DV-Systemtechnik,
gg) Beobachtung und Auswahl geeigneter DV-Verfahren für eine Übernahme,
hh) Prüfung der organisatorischen Voraussetzungen für die Übernahme und Einführung von DV-Verfahren,
ii) Prüfung der Dokumentation – einschließlich der Anwender- bzw. Benutzerhandbücher –, insbesondere des Ablaufs des maschinellen Verfahrens und der Programmiervorgaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit,
jj) Überwachung der Einführung entwickelter oder übernommener DV-Verfahren einschließlich der Funktionstests.
b) In der Anwendungsprogrammierung:
aa) Entgegennahme und Besprechung von Programmieraufträgen,
bb) Prüfung der organisatorischen Vorgaben aus programmiertechnischer Sicht, ggf. Ergänzung und Änderung der Vorgaben im Einvernehmen mit der DV-Organisation,
cc) Entwurf einer Konzeption für jedes Programm einschließlich Festlegung der Programmbausteine,
dd) Verteilung der Arbeitsaufträge an die Angestellten in der Anwendungsprogrammierung und Koordinierung der Programmierarbeiten innerhalb der DV-Gruppe einschließlich Terminüberwachung,
ee) Anleitung und Beratung der Angestellten in der Anwendungsprogrammierung,
ff) Prüfung der Programmdokumentation und der Dokumentation für das Rechenzentrum auf Vollständigkeit und Richtigkeit.
(3) Leiter von DV-Gruppen im Sinne dieses Unterabschnitts sind nur Angestellte, die auch in der DV-Organisation oder in der Anwendungsprogrammierung tätig sind, z.B. mit folgenden Aufgaben:
a) Zusammenstellen von Arbeitsergebnissen von Angestellten in der DV-Organisation,
b) Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen (z.B. betriebswirtschaftliche Investitionsrechnungen, Nutzen-Kosten-Untersuchungen),
c) Verknüpfungen der in der DV-Gruppe angefertigten Programme,
d) Prüfung verknüpfter Programme auf Funktionsfähigkeit.
e) Der Anteil dieser Aufgaben darf 10 % der gesamten Tätigkeit nicht unterschreiten.
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