(1) DV-Gruppen haben die folgenden Aufgaben:

a) Entwicklung neuer DV-Verfahren oder wesentliche Änderung bzw. Ergänzung bestehender DV-Verfahren einschließlich jeweils der Einführung,

b) Übernahme von DV-Verfahren einschließlich Einführung oder

c) Pflege eingeführter DV-Verfahren.

Sie befassen sich

a) nur mit DV-Organisation oder nur mit Anwendungsprogrammierung oder

b) mit DV-Organisation und Anwendungsprogrammierung.

(2) Leiter von DV-Gruppen haben neben den allgemeinen Führungsaufgaben – insbesondere Personaleinsatz, Überwachung der Arbeit, Anordnungen in Sonderfällen – und der Aufsicht z.B. folgende besondere Aufgaben:

a) In der DV-Organisation:

aa) Entgegennahme und Besprechung von Aufträgen der Fachbereiche bzw. der Anwender,

bb) Entwicklung einer Gesamtvorstellung zur Erledigung eines Auftrags,

cc) Formulierung von Arbeitsaufträgen und Verteilung an die Angestellten in der DV-Organisation, Koordinierung der Arbeiten einschließlich Terminüberwachung,

dd) Anleitung und Beratung der Angestellten in der DV-Organisation,

ee) Zusammenstellen, Prüfen und Beurteilen der Ergebnisse,

ff) Besprechung der erarbeiteten Verfahrensvorschläge mit der Anwendungsprogrammierung und ggf. mit der DV-Systemtechnik,

gg) Beobachtung und Auswahl geeigneter DV-Verfahren für eine Übernahme,

hh) Prüfung der organisatorischen Voraussetzungen für die Übernahme und Einführung von DV-Verfahren,

ii) Prüfung der Dokumentation – einschließlich der Anwender- bzw. Benutzerhandbücher –, insbesondere des Ablaufs des maschinellen Verfahrens und der Programmiervorgaben auf Vollständigkeit und Richtigkeit,

jj) Überwachung der Einführung entwickelter oder übernommener DV-Verfahren einschließlich der Funktionstests.

b) In der Anwendungsprogrammierung:

aa) Entgegennahme und Besprechung von Programmieraufträgen,

bb) Prüfung der organisatorischen Vorgaben aus programmiertechnischer Sicht, ggf. Ergänzung und Änderung der Vorgaben im Einvernehmen mit der DV-Organisation,

cc) Entwurf einer Konzeption für jedes Programm einschließlich Festlegung der Programmbausteine,

dd) Verteilung der Arbeitsaufträge an die Angestellten in der Anwendungsprogrammierung und Koordinierung der Programmierarbeiten innerhalb der DV-Gruppe einschließlich Terminüberwachung,

ee) Anleitung und Beratung der Angestellten in der Anwendungsprogrammierung,

ff) Prüfung der Programmdokumentation und der Dokumentation für das Rechenzentrum auf Vollständigkeit und Richtigkeit.

(3) Leiter von DV-Gruppen im Sinne dieses Unterabschnitts sind nur Angestellte, die auch in der DV-Organisation oder in der Anwendungsprogrammierung tätig sind, z.B. mit folgenden Aufgaben:

a) Zusammenstellen von Arbeitsergebnissen von Angestellten in der DV-Organisation,

b) Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen (z.B. betriebswirtschaftliche Investitionsrechnungen, Nutzen-Kosten-Untersuchungen),

c) Verknüpfungen der in der DV-Gruppe angefertigten Programme,

d) Prüfung verknüpfter Programme auf Funktionsfähigkeit.

e) Der Anteil dieser Aufgaben darf 10 % der gesamten Tätigkeit nicht unterschreiten.

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