Richtlinien der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL)

über die Eingruppierung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte

(Lehrer-Richtlinien der TdL)

(in der Neufassung vom 1. Februar 1992, zuletzt geändert durch die Siebente Änderung vom 13. Juni 2007)

Die Mitgliederversammlung beschließt, die Vergütung der im Angestelltenverhältnis beschäftigten Lehrkräfte, für die nach Nr. 5 der Vorbemerkungen zu allen Vergütungsgruppen die Anlage 1 a zum BAT nicht gilt, durch Arbeitsvertrag wie folgt zu regeln:

A.

Lehrkräfte an allgemein bildenden und an berufsbildenden Schulen, bei denen die fachlichen und pädagogischen Voraussetzungen für die Übernahme in das Beamtenverhältnis erfüllt sind

B.

Sonstige Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis an allgemeinbildenden und an berufsbildenden Schulen

C.

Lehrkräfte an Musikschulen

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