1. Angestellte im Sparkassendienst mit einfacheren Arbeiten z.B.

nach Schema zu erledigende Arbeiten; Postabfertigung; Führung von Brieftagebüchern, Inhaltsverzeichnissen; Führung von einfachen Karteien, z.B. Zettelkatalogen, nach Eigen- oder Ortsnamen geordneten Karteien; Führung von Kontrollisten und statistischen Aufzeichnungen; Formularverwaltung, Schreibmaterialienverwaltung; Führung von häufig wiederkehrendem Schriftwechsel nach Vordruck, insbesondere formularmäßige Bescheinigungen und Benachrichtigungen sowie Erinnerungen.

2. Angestellte im Sparkassendienst mit Tätigkeit der Vergütungsgruppe X nach zweijähriger Bewährung in Vergütungsgruppe X.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

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