1. Angestellte in Versorgungsbetrieben mit vorwiegend mechanischer Tätigkeit z.B. Führung einfacher Kontrollen und Listen; Hilfeleistung bei der Postabfertigung; Ausschneiden und Aufkleben von Zeitungsnachrichten nach Anweisung und Herkunftsbezeichnungen dieser Ausschnitte; Heraussuchen und Einordnen von Aktenstücken; Sortieren von Belegen.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

2. Angestellte in Versorgungsbetrieben im Magazindienst mit vorwiegend mechanischer Tätigkeit.

(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)

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