Beteiligt sind der

  • pfändende Gläubiger, dessen Geldanspruch durch Zwangsvollstreckung beigetrieben wird,
  • Arbeitnehmer als Schuldner der Vollstreckungsforderung des Gläubigers,
  • Arbeitgeber als Drittschuldner; gegen ihn hat der Schuldner als Arbeitnehmer Anspruch auf das fortlaufende Arbeitseinkommen.

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