Bemessungsentgelt ist das durchschnittlich auf den Tag entfallende beitragspflichtige Arbeitsentgelt, das Arbeitslose im Bemessungszeitraum erzielt haben. Arbeitsentgelte, auf die beim Ausscheiden aus dem Beschäftigungsverhältnis Anspruch besteht, gelten als erzielt, wenn sie zugeflossen oder nur wegen Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers nicht zugeflossen sind.

Außer Betracht bleiben Arbeitsentgelte, die Arbeitslose wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses erhalten oder die im Hinblick auf die Arbeitslosigkeit vereinbart worden sind. Auch Wertguthaben nach einer Vereinbarung nach § 7b SGB IV, die nicht nach dieser Vereinbarung verwendet werden, bleiben als Arbeitsentgelt außer Betracht.

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge