Die Verteilung der verfügbaren Arbeitszeit entsprechend dem Bedarf ist eine wesentliche Voraussetzung kosteneffizienter Produktion oder Dienstleistung. Bedarfsorientierte Arbeitszeitgestaltung bedeutet aus der Sicht des Arbeitgebers die Orientierung allein am Bedarf des Unternehmens. Dabei ist schon sehr viel gewonnen, wenn eine Orientierung am längerfristig vorhersehbaren Bedarf stattfindet. Optimal ist eine Bedarfsorientierung jedoch erst, wenn sie neben den vorhersehbaren Schwankungen auch die kurzfristigen Bedarfsveränderungen auffangen kann.
11.3.1 Gegenpole Zeitsouveränität und Bedarfsorientierung
Ideal wäre, die Präsenz der Arbeitnehmer exakt den Bedarfsschwankungen des Unternehmens anzupassen.
Diese Zielsetzung kollidiert zwangsläufig mit den Interessen des Arbeitnehmers, seine Arbeitszeit möglichst seinen außerbetrieblichen Bedürfnissen und Bindungen, z.B. durch Familie oder Freizeitveranstaltungen, anzupassen. Hinzu kommt, dass eine Bedarfsorientierung für die Mitarbeiter zu einer erheblichen Leistungsverdichtung führt und von ihm nun eine deutlich höhere Flexibilität hinsichtlich der Arbeitszeitgestaltung erwartet wird.
Dieses Spannungsfeld aufzulösen zugunsten einer einseitigen Bedarfsorientierung des Arbeitgebers wäre kontraproduktiv. Denn Basis für jeden betrieblichen Erfolg ist unverzichtbar ein hohes Maß an Arbeitszufriedenheit der Arbeitnehmer. Betrieblicher Erfolg ist auf Dauer gegen die Arbeitnehmer nicht möglich. Daher ist ein Ausgleich der beiderseitigen Interessen anzustreben. Ein praktikables Arbeitszeitkonzept muss die Arbeitszeitbedürfnisse der betroffenen Arbeitnehmer zwingend integrieren. Am besten sind die Arbeitszeitkonzepte, die die beiden Zielkonflikte harmonisch in Übereinklang bringen. Dies kann z.B. durch Übertragung der Ergebnisverantwortung auf die jeweilige Gruppe bei Einräumung hoher Arbeitszeitsouveränität des Einzelnen innerhalb der Gruppe geschehen, verbunden mit bedarfsorientierten Rahmenvorgaben. Denkbar sind auch ergänzende ergebnisorientierte Entgeltanreize.
11.3.2 Übersicht über Grundgestaltungen bedarfsorientierter Arbeitszeit
Drei Grundgestaltungen sind denkbar:
- Der Arbeitgeber legt die Arbeitszeit allein fest (Abrufarbeit). (s. auch Arbeitszeit, Flexibilisierung, Teilzeitarbeit mit flexibler Arbeitszeit, Betriebsvereinbarung über die Verteilung der tariflichen Arbeitszeit)
- Die Arbeitsvertragsparteien vereinbaren die Arbeitszeitverteilung einvernehmlich (Konsensprinzip, Blockarbeitszeit). (s. auch Arbeitszeit, Flexibilisierung)
- Der Arbeitnehmer bestimmt die Lage der Arbeitszeit im Wesentlichen selbst (variable Arbeitszeit mit Gruppenabsprache).