Orientierungssatz
1. Zur Frage, ob es sich bei der Gewerkschaft der Kraftfahrer Deutschlands um eine tariffähige Vereinigung und damit um eine Gewerkschaft handelt.
2. Unter dem Aktenzeichen 6 TaBV 2/96 ist beim LArbG Beschwerde eingelegt worden.
Fundstelle
ArbuR 1996, 242-243 (ST1)
Rechtszug:
nachgehend LArbG Berlin 1996-06-21
6 TaBV 2/96
Nachgehend
LAG Berlin (Beschluss vom 21.06.1996; Aktenzeichen 6 TaBV 2/96) |
Fundstellen
Dokument-Index HI444369 |
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