Entscheidungsstichwort (Thema)

Jubiläumszuwendung für Teilzeitbeschäftigte

 

Orientierungssatz

1. Es verstößt gegen das Benachteiligungsverbot des Art 1 § 2 BeschFG 1985, wenn die bei Vollendung der Jubiläumsdienstzeit teilzeitbeschäftigten Angestellten nach § 39 Abs 1 UAbs 2 S 2 BAT nur den ihrer Arbeitszeit entsprechenden Anteil der Jubiläumszuwendung erhalten. Die Jubiläumszuwendung weist keinen Bezug zum Ausmaß der geleisteten Arbeit auf, was die volle Anrechnung der in Teilzeitarbeit zurückgelegten Jahre auf die Jubiläumsdienstzeit zeigt. Für eine Kürzung der Jubiläumszuwendung besteht kein sachlicher Grund.

2. Berufung wurde beim LArbG Berlin eingelegt unter dem Aktenzeichen 3 Sa 54/95, die zur Klageabweisung führte.

 

Normenkette

BAT § 39 Abs. 1; BeschFG 1985 Art. 1 § 2; BAT § 39 Abs. 1 Unterabs. 2 S. 2

 

Nachgehend

BAG (Entscheidung vom 22.05.1996; Aktenzeichen 6 AZR 867/95)

BAG (Urteil vom 22.05.1996; Aktenzeichen 10 AZR 867/95)

LAG Berlin (Urteil vom 12.09.1995; Aktenzeichen 3 Sa 54/95)

 

Fundstellen

Haufe-Index 445668

ZTR 1995, 514 (S1)

Bibliothek, BAG (T)

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge