Entscheidungsstichwort (Thema)
Jubiläumszuwendung für Teilzeitbeschäftigte
Orientierungssatz
1. Es verstößt gegen das Benachteiligungsverbot des Art 1 § 2 BeschFG 1985, wenn die bei Vollendung der Jubiläumsdienstzeit teilzeitbeschäftigten Angestellten nach § 39 Abs 1 UAbs 2 S 2 BAT nur den ihrer Arbeitszeit entsprechenden Anteil der Jubiläumszuwendung erhalten. Die Jubiläumszuwendung weist keinen Bezug zum Ausmaß der geleisteten Arbeit auf, was die volle Anrechnung der in Teilzeitarbeit zurückgelegten Jahre auf die Jubiläumsdienstzeit zeigt. Für eine Kürzung der Jubiläumszuwendung besteht kein sachlicher Grund.
2. Berufung wurde beim LArbG Berlin eingelegt unter dem Aktenzeichen 3 Sa 54/95, die zur Klageabweisung führte.
Normenkette
BAT § 39 Abs. 1; BeschFG 1985 Art. 1 § 2; BAT § 39 Abs. 1 Unterabs. 2 S. 2
Nachgehend
BAG (Entscheidung vom 22.05.1996; Aktenzeichen 6 AZR 867/95) |
Fundstellen
Haufe-Index 445668 |
ZTR 1995, 514 (S1) |
Bibliothek, BAG (T) |
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