Entscheidungsstichwort (Thema)

Anwendbarkeit längerer tariflicher Kündigungsfristen

 

Orientierungssatz

Auslegung von § 2 des am 1.1.1991 in Kraft getretenen Tarifvertrages zur Überleitung des Rahmentarifvertrages für die technischen und kaufmännischen Angestellten des Baugewerbes im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Berlin vom 12. Juni 1978 in der Fassung vom 27.4.1990 (RTV Angestellte) auf das Gebiet der fünf neuen Bundesländer und des Ostteils des Landes Berlin (Überleitungstarifvertrag RTV Angestellte) vom 11.2.1991 in Verbindung mit § 11 RTV Angestellte in Verbindung mit § 2 Abs 1 S 2 des Gesetzes über die Fristen für die Kündigung von Angestellten. Berufung wurde eingelegt unter dem Aktenzeichen 12 Sa 79/91 beim LArbG Berlin. Gegen die Entscheidung des LArbG Berlin wurde Revision unter dem Aktenzeichen 8 AZR 105/92 eingelegt.

 

Normenkette

TVG § 1; BGB § 622 Abs. 1; KSchG § 13 Abs. 3; AnKSchG § 2 Abs. 1 Sätze 1-2

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 23.09.1992; Aktenzeichen 4 AZR 105/92)

 

Fundstellen

RzK, I 8m dd 8 (ST1-2)

Bibliothek, BAG (ST1)

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge