Entscheidungsstichwort (Thema)

Direktionsrecht und Schulung im Schreibsystem

 

Orientierungssatz

Gehören Arbeiten, die dem Arbeitnehmer übertragen werden sollen, zu seinem Berufsbild, verfügt er aber wegen der Entwicklung neuer Techniken nicht über die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse, kann der Arbeitgeber zur Vorbereitung auf die Arbeit auch eine entsprechende Schulung verlangen.

 

Normenkette

BGB § 611

 

Fundstellen

NJW 1991, 2168

NJW 1991, 2168 (ST1)

EzB BGB Allgemeines § 611, Nr 18 (ST1)

NZA 1991, 512-513 (ST1)

Bibliothek, BAG (T)

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