Entscheidungsstichwort (Thema)
Direktionsrecht und Schulung im Schreibsystem
Orientierungssatz
Gehören Arbeiten, die dem Arbeitnehmer übertragen werden sollen, zu seinem Berufsbild, verfügt er aber wegen der Entwicklung neuer Techniken nicht über die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse, kann der Arbeitgeber zur Vorbereitung auf die Arbeit auch eine entsprechende Schulung verlangen.
Normenkette
Fundstellen
NJW 1991, 2168 |
NJW 1991, 2168 (ST1) |
EzB BGB Allgemeines § 611, Nr 18 (ST1) |
NZA 1991, 512-513 (ST1) |
Bibliothek, BAG (T) |
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