Entscheidungsstichwort (Thema)
Nichtigkeit tariflicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses bei Bezug von unbefristeter Rente
Leitsatz (redaktionell)
Die tarifvertragliche Bestimmung des § 62 MTB II, (juris: MTB 2) wonach das Arbeitsverhältnis automatisch bei Bezug von unbefristeter Berufsunfähigkeit und Versorgungsrente aufgelöst wird, ist nichtig, weil sie gegen zwingendes Kündigungsschutzrecht verstößt.
Normenkette
MTB § 62; BGB § 134; MTB 2 § 62
Fundstellen
Haufe-Index 444666 |
DB 1995, 1820 (L1) |
ArbuR 1995, 384 (LT1) |
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