Entscheidungsstichwort (Thema)
Keine Zusatzrente bei Altersübergang
Orientierungssatz
Ein Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bevor das Rentenalter erreicht ist (hier: Altersübergang) führt zum Wegfall eines Anspruches auf Zusatzrente nach der AO zur Einführung einer Zusatzrentenversorgung für die Arbeiter und Angestellten in den wichtigsten volkseigenen Betrieben vom 9. März 1954 - Anordnung'54 (GBl-DDR I S 301).
Normenkette
ZREVAnO §§ 2-3, 6
Nachgehend
Sächsisches LAG (Urteil vom 24.11.1995; Aktenzeichen 3 Sa 337/95) |
Fundstellen
Haufe-Index 442025 |
AuA 1995, 391-393 (ST1) |
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