Entscheidungsstichwort (Thema)
Verhaltensbedingte Kündigung - Pflicht des Arbeitgebers, bei konkreten Hinweisen auf Alkoholabhängigkeit des Arbeitnehmers vorher auf Therapiemaßnahmen hinzuwirken
Leitsatz (redaktionell)
Hat ein Arbeitgeber konkrete Hinweise auf eine Alkoholabhängigkeit eines Arbeitnehmers, so ist er vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung verpflichtet, den Arbeitnehmer zu Therapiemaßnahmen ("Entziehungskur") anzuhalten.
Orientierungssatz
Berufung eingelegt beim LArbG Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 11 Sa 773/90.
Normenkette
Nachgehend
LAG Düsseldorf (Urteil vom 17.10.1990; Aktenzeichen 11 Sa 773/90) |
Fundstellen
Haufe-Index 442951 |
DB 1990, 1337 (L1) |
RzK, I 5i 59 (L1) |
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