Entscheidungsstichwort (Thema)
Wahlrecht von Zeitungszustellern bei der Betriebsratswahl des Verlags
Leitsatz (redaktionell)
1. Einer am Zweck des Betriebsverfassungsgesetzes orientierten Auslegung von § 7 BetrVG kann nicht entnommen werden, daß die Zeitungszusteller zwar Arbeitnehmer, jedoch nicht wahlberechtigt im Sinne von § 7 BetrVG sind. Insbesondere kann nicht angenommen werden, daß teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer, die wie viele Zusteller nicht sozialversicherungspflichtig sind, keine Wahlberechtigung haben.
2. Gemessen an der üblichen Betriebsorganisation eines Regionaltageszeitungsverlags bildet die Gruppe der Zusteller weder einen Nebenbetrieb noch einen selbständigen Betriebsteil.
Orientierungssatz
Über die beim LArbG Stuttgart - Außenkammer Freiburg (Breisgau) - eingelegte Beschwerde hat die Kammer am 25.2.1991 - 10 TaBV 5/90 - entschieden.
Normenkette
BetrVG §§ 7, 4, 19; GG Art. 3 Abs. 1; BetrVG § 5 Abs. 1
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 444440 |
AfP 1990, 340 |
AfP 1990, 340-344 (LT1-2) |
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