Entscheidungsstichwort (Thema)

Vom Arbeitgeber veranlaßter Aufhebungsvertrag - Pflicht zur vollständigen und umfassenden Aufklärung oder zur Einräumung einer Überlegungs- oder Widerrufsfrist

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Bei Abschluß eines vom Arbeitgeber veranlaßten Aufhebungsvertrags hat dieser dem Arbeitnehmer entweder durch Einräumung einer Überlegungs- oder Widerrufsfrist Gelegenheit zu geben, sich über die damit verbundenen Rechtsfolgen selbst zu erkundigen, oder er hat vorher den Arbeitnehmer selbst vollständig und umfassend auf die arbeits- und sozialrechtlichen Rechtsfolgen hinzuweisen.

2. Bei schuldhaft unvollständigen, unzutreffenden oder irreführenden Hinweisen macht der Arbeitgeber sich gegenüber dem Arbeitnehmer schadensersatzpflichtig. Gemäß §§ 249ff BGB liegt der Ersatz des Schadens ggf in der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses.

 

Normenkette

BGB §§ 305, 611

 

Fundstellen

Haufe-Index 443765

DB 1991, 2600 (L1-2)

RzK, I 9i Nr 21 (L1-2)

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