Entscheidungsstichwort (Thema)

Feiertagsbezahlung und Aussperrung

 

Orientierungssatz

1. Wenn im Betrieb am Feiertag (auch) wegen Aussperrung nicht gearbeitet worden wäre, muß das einheitlich gelten; insoweit müsen sich auch die im Urlaub befindlichen Arbeitnehmer generell eine Aussperrung entgegenhalten lassen.

2. Für gesetzliche Feiertage besteht während einer Aussperrung auch dann kein Lohnanspruch, wenn vor und/oder nach den Feiertagen vor der Aussperrung gewährte bezahlte Urlaubstage liegen.

3. Berufung eingelegt beim LArbG Frankfurt - 5 Sa 354/85.

 

Normenkette

GG Art. 9 Abs. 3; FeiertLohnzG § 1; BUrlG § 3 Abs. 2

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 31.05.1988; Aktenzeichen 1 AZR 199/87)

 

Fundstellen

Haufe-Index 443970

NZA 1985, 250-251 (ST1)

Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge