Entscheidungsstichwort (Thema)
Weiterbeschäftigungsanspruch trotz erstinstanzlicher Abweisung der Kündigungsschutzklage
Orientierungssatz
1. Ob eine Kündigungsschutzklage keine hinreichenden Aussichten auf Erfolg hat oder gar mutwillig erscheint (§ 102 Abs 5 Satz 2 Ziff 1 BetrVG), kann nicht allein danach beurteilt werden, wie das Arbeitsgericht als 1. Instanz entschieden hat.
2. Für die Frage, ob ein Widerspruch des Betriebsrates im Sinne von § 102 Abs 5 Satz 2 Ziff 3 BetrVG offensichtlich unbegründet ist, kommt es auf den Zeitpunkt seiner Erhebung an.
Normenkette
Fundstellen
Haufe-Index 443587 |
AiB 1994, 696-697 (ST1-2) |
RzK, III 1f Nr 14 (S1-2) |
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