Entscheidungsstichwort (Thema)

Weiterbeschäftigungsanspruch trotz erstinstanzlicher Abweisung der Kündigungsschutzklage

 

Orientierungssatz

1. Ob eine Kündigungsschutzklage keine hinreichenden Aussichten auf Erfolg hat oder gar mutwillig erscheint (§ 102 Abs 5 Satz 2 Ziff 1 BetrVG), kann nicht allein danach beurteilt werden, wie das Arbeitsgericht als 1. Instanz entschieden hat.

2. Für die Frage, ob ein Widerspruch des Betriebsrates im Sinne von § 102 Abs 5 Satz 2 Ziff 3 BetrVG offensichtlich unbegründet ist, kommt es auf den Zeitpunkt seiner Erhebung an.

 

Normenkette

BetrVG § 102 Abs. 5

 

Fundstellen

Haufe-Index 443587

AiB 1994, 696-697 (ST1-2)

RzK, III 1f Nr 14 (S1-2)

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