Entscheidungsstichwort (Thema)

Fortbestehende Betriebseinheit nach Unternehmensteilung

 

Orientierungssatz

1. Eine Unternehmensaufspaltung führt nicht zwingend zu einer Betriebsaufspaltung. Einer solchen liegen häufig steuer- und haftungsrechtliche Motive zugrunde. Die betriebliche Einheit indes bleibt häufig erhalten. Bestand früher ein Betrieb innerhalb eines Unternehmens, spricht auch nach der Unternehmensaufspaltung viel für das Fortbestehen eines einheitlichen Betriebes.

2. Zum Vorliegen eines einheitlichen Leitungsapparates.

 

Normenkette

BetrVG § 1

 

Fundstellen

Haufe-Index 441873

BetrR 1990, 170 (S1-4)

Bibliothek, BAG (T)

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