Leitsatz (redaktionell)
Eine einzelvertraglich vereinbarte Witwenpension ist nach 42 % Kaufkraftschwund seit Vertragsschluß an die gestiegenen Lebenshaltungskosten anzupassen.
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Normenkette
Fundstellen
BB 1974, 980 (LT1) |
DB 1974, 1116 (LT1) |
DB 1974, 1573 (LT1) |
BetrAV 1974, 161 (LT1) |
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