Entscheidungsstichwort (Thema)
Weiterbeschäftigung eines Jugendvertreters im Teilzeitarbeitsverhältnis
Leitsatz (redaktionell)
Der Arbeitgeber kann seine Übernahmeverpflichtung nach § 78a BetrVG auch durch Weiterbeschäftigung in einem Teilzeitarbeitsverhältnis erfüllen, sofern er auch bei den anderen Prüflingen desselben Jahrgangs entsprechend verfährt. Das Verfahren nach § 78a Abs 4 Satz 2 BetrVG braucht dazu nicht beschritten zu werden.
Orientierungssatz
Berufung eingelegt beim LArbG Hannover unter 5 Sa 2074/86.
Normenkette
Nachgehend
Fundstellen
Haufe-Index 445973 |
BB 1987, 2409-2409 (L) |
DB 1987, 179-179 (LT) |
EzB BetrVG § 37, Nr 106 |
EzB BetrVG § 78a, Nr 45 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen