Entscheidungsstichwort (Thema)

Behördliches Beschäftigungsverbot

 

Leitsatz (redaktionell)

Ein behördliches Beschäftigungsverbot begründet eine personenbedingte Kündigung, ohne daß es einer Überprüfung bedarf, ob das Beschäftigungsverbot und sein Umfang gerechtfertigt ist.

 

Orientierungssatz

Berufung eingelegt beim LArbG Mainz - 7 Sa 85/85 -.

 

Normenkette

BGB § 626 Abs. 1; BSeuchG § 17 Abs. 1 Nr. 3

 

Fundstellen

Haufe-Index 445422

ARST 1986, 170-170 (LT)

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