Entscheidungsstichwort (Thema)
Lohnansprüche arbeitswilliger Arbeitnehmer im Falle von Arbeitskampfmaßnahmen
Orientierungssatz
Bei arbeitskampfbedingten Arbeitsausfällen entfallen die Lohnansprüche der arbeitswilligen Arbeitnehmer, wenn der Arbeitgeber die betroffenen nichtstreikenden Arbeitnehmer nicht beschäftigen kann, weil ihm die Beschäftigung unmöglich oder unzumutbar ist.
Normenkette
Fundstellen
EzBAT § 8 BAT Arbeitskampf, Nr 30 (ST1) |
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