Entscheidungsstichwort (Thema)

Gerichtskostenfreiheit

 

Orientierungssatz

1. Die in § 2 Abs 3 S 2 GKG angesprochene sachliche Gerichtskostenfreiheit erfaßt auch die Verfahren, die beim Arbeitsgericht anhängig werden. Denn auch das Verfahren nach dem Arbeitsgerichtsgesetz ist, wie die verschiedenen Verweisungsvorschriften zeigen, ein zivilprozessuales Verfahren.

2. Daher gilt die sachliche Kostenfreiheits-Regelung des § 64 Abs 3 S 2 SGB 10 für Verfahren nach der ZPO auch für Verfahren vor den Arbeitsgerichten.

 

Normenkette

GKG § 2 Abs. 3 S. 2; SGB X § 64 Abs. 3 S. 2

 

Fundstellen

Haufe-Index 443111

Bibliothek, BAG (T)

NDV 1989, 392 (ST1)

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