Leitsatz (redaktionell)

Bei der 5-Tage-Woche hat der erkrankte Arbeitnehmer Anspruch auf Lohnfortzahlung für 5 Tage in der Woche.

 

Normenkette

LFZG § 1

 

Nachgehend

BAG (Urteil vom 22.02.1973; Aktenzeichen 5 AZR 461/72)

 

Fundstellen

Haufe-Index 443825

ARST 1971, 118 (LT1)

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