Entscheidungsstichwort (Thema)

Fachzeitschrift für den Betriebsrat

 

Leitsatz (redaktionell)

1. Der Betriebsrat kann vom Arbeitgeber nicht den Bezug der Zeitschrift "Arbeit und Ökologie-Briefe" neben einer arbeits- und sozialrechtlichen Fachzeitschrift verlangen.

2. Nach § 40 Abs 2 BetrVG muß die vom Betriebsrat gewünschte Fachzeitschrift einen unmittelbaren Bezug zu den aktuellen Betriebsratsaufgaben aufweisen und insbesondere über die aktuellen arbeits- und sozialrechtlichen Entwicklungen informieren.

3. Regelmäßig reicht der Bezug einer einschlägigen Fachzeitschrift aus, um den Bedürfnissen des Betriebsrats insoweit gerecht zu werden. Fordert der Betriebsrat den Bezug weiterer Fachzeitschriften, trägt er die Darlegungs- und Beweislast für die Erforderlichkeit.

4. Dieser Darlegungspflicht genügt der Betriebsrat nicht mit dem Hinweis auf eine Empfehlung der IG Metall. Auch der Wunsch des Betriebsrats nach einer besonderen Sensibilisierung in ökologischen Fragen begründet keinen Anspruch.

 

Orientierungssatz

Berufung eingelegt beim LArbG Frankfurt unter dem Aktenzeichen TaBV 191/90.

 

Normenkette

BetrVG § 40 Abs. 2

 

Nachgehend

Hessisches LAG (Beschluss vom 21.03.1991; Aktenzeichen 12 TaBV 191/90)

 

Fundstellen

Haufe-Index 443676

DB 1991, 1333 (L1-4)

DStR 1991, 1091-1091 (S1)

NZA 1991, 437-439 (LT1-4)

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