Entscheidungsstichwort (Thema)

Berechnung des Streitwerts bei mehreren Kündigungen

 

Orientierungssatz

Auch wenn mehrere, zu verschiedenen Zeiten ausgesprochene Arbeitgeberkündigungen in einem Rechtsstreit angegriffen werden ist der Gegenstandswert höchstens auf drei Monatsgehälter festzusetzen.

 

Normenkette

ZPO §§ 3, 5; ArbGG § 12 Abs. 7

 

Nachgehend

LAG München (Entscheidung vom 21.04.1988; Aktenzeichen 5 Ta 66/88)

 

Fundstellen

AnwBl 1989, 239-240 (ST1)

Bibliothek, BAG (T)

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