Entscheidungsstichwort (Thema)
Wirtschaftliche Angelegenheiten - Einstweilige Verfügung
Leitsatz (redaktionell)
Dem Arbeitgeber kann durch einstweilige Verfügung aufgegeben werden, vor Abschluß der Verhandlungen über einen Interessenausgleich bestimmte Dienstleistungsaufträge im bisherigen Betrieb und nicht extern ausführen zu lassen.
Orientierungssatz
Beschwerde eingelegt beim LArbG Hannover - 13 TaBV 103/93. - Die Parteien haben sich vor dem LArbG verglichen.
Normenkette
Fundstellen
DB 1994, 1195-1196 (ST1) |
DB 1994, 1528 (K) |
ArbuR 1994, 70 (L1) |
Bibliothek, BAG (T) |
EzA § 111 BetrVG 1972, Nr 29 (LT1) |
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