Für die Teilnahme an einem dualen Studium benötigt der Studierende sowohl einen Ausbildungsplatz als auch einen Studienplatz. Um Fachkräfte zu gewinnen und auszubilden, unterstützen Verwaltungen/Betriebe Studierende vermehrt bei der Durchführung ihres Studiums und schließen mit den Studierenden in Abstimmung mit den Hochschulen duale Ausbildungsverträge ab. Kommt ein dualer Ausbildungsvertrag zwischen Betrieb/Verwaltung einerseits und dem Studierenden andererseits zustande, ist der Geltungsbereich des TVSöD eröffnet.

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