Leitsatz (redaktionell)

Hat ein Unternehmen mehrere Betriebe, so ist zur Klärung der Frage, ob ein Angestellter leitender Angestellter iS des BetrVerfG § 5 Abs 3 Nr 3 ist, auch zu prüfen, inwieweit unternehmerische Aufgaben von der Unternehmensleitung selbst wahrgenommen werden oder auf Angestellte des einzelnen Betriebes delegiert worden sind.

 

Verfahrensgang

Hessisches LAG (Entscheidung vom 06.02.1973; Aktenzeichen 5 TaBV 34/72)

ArbG Gießen (Entscheidung vom 11.09.1972; Aktenzeichen 2 BV 1/72)

 

Fundstellen

Haufe-Index 436922

BB 1975, 743 (LT1)

DB 1975, 1031-1032 (LT1)

WM IV 1975, 838-842 (LT1)

AP § 5 BetrVG 1972 (LT1), Nr 4

AR-Blattei, Angestellter Entsch 25 (LT1)

AR-Blattei, ES 70 Nr 25 (LT1)

EzA § 5 BetrVG 1972, Nr 14

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