Leitsatz (redaktionell)
Die Weitergabe einer vom Arbeitgeber für vertraulich und betriebsintern erklärten Liste über die Lohngruppenzugehörigkeit von Arbeitnehmern des Betriebes seitens eines Betriebsratsmitgliedes, das zugleich die Geschäfte der Zahlstelle der Gewerkschaft im Betrieb wahrnimmt, an die Gewerkschaft zur überprüfung der "Beitragsehrlichkeit" dieser der Gewerkschaft angehörenden Arbeitnehmer stellt einen groben Verstoß gegen die Betriebsratspflichten iS des BetrVG 1952 § 23 dar und rechtfertigt den Ausschluß des Betriebsratsmitgliedes aus dem Betriebsrat.
Verfahrensgang
LAG Niedersachsen (Entscheidung vom 08.12.1958; Aktenzeichen 3 BTa 3/58) |
Fundstellen
Haufe-Index 518981 |
BB 1959, 848 (LT1) |
SAE 1959, 178 (LT1) |
AP § 23 BetrVG (LT1), Nr 3 |
AR-Blattei, Betriebsverfassung VI Entsch 10 (LT1) |
AR-Blattei, ES 530.6 Nr 10 (LT1) |
PraktArbR BetrVG §§ 51-55, Nr 74 (LT1) |
WA 1959, 134 (LT1) |
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