Leitsatz (redaktionell)

Ein Eintagsarbeitsverhältnis oder mehrere Eintagsarbeitsverhältnisse im Laufe eines Monats begründen nach Urlaubsgesetz Niedersachsen § 3 Abs 2 und Manteltarifvertrag für gewerbliche Arbeiter in Betrieben des Groß- und Außenhandels in Niedersachsen vom 1958-10-20 § 7 Nr 5 Abs 2 keinen Teilurlaubsanspruch des Arbeitnehmers.

 

Verfahrensgang

LAG Niedersachsen (Entscheidung vom 04.04.1962; Aktenzeichen 4 Sa 53/62)

 

Fundstellen

DB 1963, 278 (LT1)

AP § 3 UrlaubsG Niedersachsen (LT1), Nr 6

AR-Blattei, ES 1640 Nr 74 (LT1)

AR-Blattei, Urlaub Entsch 74 (LT1)

WA 1963, 54 (LT1)

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