Entscheidungsstichwort (Thema)

Urteil ohne Tatbestand und Entscheidungsgründe

 

Normenkette

ZPO § 313a

 

Verfahrensgang

LAG Hamm (Urteil vom 16.08.1996; Aktenzeichen 15 Sa 26/96)

ArbG Paderborn (Urteil vom 29.11.1995; Aktenzeichen 2 Ca 1046/95)

 

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. August 1996 – 15 Sa 26/96 – teilweise aufgehoben.

Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Paderborn vom 29. November 1995 – 2 Ca 1046/95 – teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:

Es wird festgestellt, daß das Arbeitsverhältnis der Klägerin zu der Beklagten zu 2) seit dem 3. Juli 1995 mit der Beklagten zu 1) fortbesteht.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die weitergehenden Rechtsmittel der Klägerin werden zurückgewiesen.

Die Klägerin und die Beklagte zu 1) tragen die Gerichtskosten jeweils zur Hälfte. Die Klägerin trägt die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2). Die Beklagte zu 1) trägt die außergerichtlichen Kosten der Klägerin zur Hälfte. Im übrigen tragen die Parteien ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

Von Rechts wegen!

 

Gründe

Von der Darstellung des Tatbestands und der Entscheidungsgründe wird abgesehen, weil die Parteien hierauf verzichtet haben.

 

Unterschriften

Dr. Wittek, Müller-Glöge, Mikosch, Hickler, Schömburg

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2629020

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