Leitsatz (redaktionell)
Die Berufung auf die Nichteinhaltung einer tariflichen Schriftform kann eine unzulässige Rechtsausübung darstellen, wenn der Arbeitnehmer trotz schriftlichen Hinweises des Arbeitgebers auf eine Rückzahlungsklausel auf Kosten des Arbeitgebers an einer zusätzlichen Ausbildung teilnimmt, gleichwohl aber nach Durchführung der Ausbildung auf Grund eigener außerordentlicher und nicht gerechtfertigter Kündigung vorzeitig aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet.
Normenkette
BAT Anlage SR; TVG § 4; BGB §§ 242, 812, 126; BAT § 4 Abs. 2
Verfahrensgang
Hessisches LAG (Entscheidung vom 29.07.1971; Aktenzeichen 2 Sa 584/70) |
Fundstellen
BB 1972, 918 |
DB 1972, 1492 |
AuB 1983, 346-346 (T) |
EzB BGB § 611 Aus- und Weiterbildungskosten, Nr 11 (LT1) |
AP § 4 TVG, Nr 11 |
AR-Blattei, Arbeitsvertrag-Arbeitsverhältnis IV Entsch 18 |
AR-Blattei, ES 220.4 Nr 18 |
ArbuR 1972, 218 |
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