Leitsatz (redaktionell)
Die Rechtsfrage ob EWGV 38/64 Art 9 Abs 1 und EWGV 1612/68 Art 7 dahin auszulegen ist, daß ein Arbeitnehmer, der Staatsangehöriger eines Mitgliedstaats ist und im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats beschäftigt ist, Anspruch auf Anrechnung der Wehrdienstzeit auf die Betriebszugehörigkeit gegen seinen Arbeitgeber nach dem Recht des Beschäftigungslandes für die Zeit hat, während der er seine Tätigkeit zum Zwecke der Erfüllung der Wehrdienstpflicht in seinem Heimatland hat unterbrechen müssen, bedarf der Vorabentscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften gemäß EWGVtr Art 177 Abs 1 Buchst b und EWGVtr Art 177 Abs 3.
Orientierungssatz
Siehe auch das dazu ergangene Urteil des Gerichtshofes der Europäischen Gemeinschaften vom 1969-10-15 Rechtssache 15/69 = AP Nr 2 zu Art 177 EWG-Vertrag.
Fundstellen
Haufe-Index 519025 |
BAGE 21, 356 |
DB 1969, 843 |
BetrR 1969, 298 |
BetrAV 1969, 44 |
RdA 1969, 188 |
AP, Nr 1 zu |
AR-Blattei, Betriebszugehörigkeit Entsch 16 |
AR-Blattei, ES 540 Nr 16 |
ArbuR 1969, 109 |
MDR 1969, 514 |
Dieser Inhalt ist unter anderem im TVöD Office Professional enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen