Entscheidungsstichwort (Thema)
Haushaltsrechtliche Erwägungen bei befristetem Arbeitsverhältnis
Orientierungssatz
Nach ständiger Rechtsprechung des BAG ist ein sachlicher Grund für eine Befristung aus haushaltsrechtlichen Erwägungen im öffentlichen Dienst nur gegeben, wenn die Haushaltsstelle von vornherein für eine genau bestimmte Zeit bewilligt worden ist und anschließend in Fortfall kommt.
Normenkette
Verfahrensgang
LAG München (Entscheidung vom 13.02.1979; Aktenzeichen 4 (5) Sa 779/77) |
Fundstellen
Dokument-Index HI441296 |
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