Bezüglich der Kommentierung zu
- der Anrechnung von Zeiten in einem Arbeits- oder Beamtenverhältnis bei anderen Arbeitgebern des öffentlichen Dienstes
- der Berücksichtigung von Ausbildungszeiten
- der Problematik der geringfügigen Beschäftigung
- der Ausschlussfrist zum Nachweis der Jubiläumszeit usw.
wird im Wesentlichen auf die Ausführungen oben Ziffer 2 Punkt 7.2 verwiesen.
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