Direktorin, Direktor der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
  • als Mitglied der Geschäftsführung
  • als stellvertretende Geschäftsführerin oder stellvertretender Geschäftsführer 7)
Direktorin, Direktor der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz 6)

 

Direktorin, Direktor der Pfälzischen Pensionsanstalt

 

Direktorin, Direktor des Amtes für Bundesbau

 

Direktorin, Direktor des Landesamtes für Geologie und Bergbau

 

Direktorin, Direktor einer Verwaltungsfachhochschule

 

Fachbereichsleiterin, Fachbereichsleiter beim Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen
  • die zur ständigen Vertreterin oder der zum ständigen Vertreter der Direktorin oder des Direktors des Instituts bestellt ist
[1]

 

Generalsekretärin, Generalsekretär der Akademie der Wissenschaften und der Literatur

 

Geschäftsführerin, Geschäftsführer der Unfallkasse Rheinland-Pfalz

 

 

 

Leitende Ministerialrätin, Leitender Ministerialrat2)
  • bei einer obersten Landesbehörde

    als Leiterin oder Leiter einer Abteilung 3),

    als Leiterin oder Leiter einer Unterabteilung oder als Leiterin oder Leiter einer auf Dauer eingerichteten Gruppe von Referaten 3),

    als ständige Vertreterin oder ständiger Vertreter einer Abteilungsleiterin oder eines Abteilungsleiters, soweit keine Unterabteilungsleiterin oder kein Unterabteilungsleiter oder Gruppenleiterin oder Gruppenleiter vorhanden ist 3) 4)

Ministerialrätin, Ministerialrat
  • bei einer obersten Landesbehörde, soweit nicht einer oder einem in Besoldungsgruppe B 3 oder B 4 eingestuften Gruppenleiterin oder Gruppenleiter unterstellt 1) 2)
Polizeipräsidentin, Polizeipräsident

 

Präsidentin, Präsident des Landeskriminalamtes

 

Präsidentin, Präsident des Landesprüfungsamtes für die Lehrämter an Schulen

 

Präsidentin, Präsident des Landesprüfungsamtes für Juristen Präsidentin, Präsident des Statistischen Landesamtes

 

Stellvertretende Geschäftsführerin, Stellvertretender Geschäftsführer des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung Stellvertretende Geschäftsführerin, Stellvertretender Geschäftsführer des Landesbetriebs Mobilität

 

Vizepräsidentin, Vizepräsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion

 

Vizepräsidentin, Vizepräsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung

 

Vizepräsidentin, Vizepräsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord

 

Vizepräsidentin, Vizepräsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd

 

1)Soweit nicht in den Besoldungsgruppen A 16, B 2.

2) Die Zahl der Planstellen für Leitende Ministerialrätinnen und Leitende Ministerialräte in der Besoldungsgruppe B 3 und für Ministerialrätinnen und Ministerialräte in den Besoldungsgruppen B 2 und B 3 dürfen zusammen 60 v. H. der Gesamtzahl der für Leitende Ministerialrätinnen und Leitende Ministerialräte in der Besoldungsgruppe B 3 und für Ministerialrätinnen und Ministerialräte ausgebrachten Planstellen nicht überschreiten.

3) Soweit die Funktion nicht einem in eine höhere oder niedrigere Besoldungsgruppe eingestuften Amt zugeordnet ist.

4) Dieses Amt kann auch mehreren Beamtinnen und Beamten übertragen werden, soweit es in großen und bedeutenden Abteilungen erforderlich ist, die Stellvertreterfunktion aufzuteilen.

6) Soweit nicht in Besoldungsgruppe B 5.

7) Soweit die Funktion nicht einem in eine höhere Besoldungsgruppe eingestuften Amt zugeordnet ist.

[1] Überleitung: Die am 1. September 2014 im Amt befindlichen Beamtinnen und Beamten mit der Amtsbezeichnung "Finanzpräsidentin, Finanzpräsident" werden an diesem Tag mit der Amtsbezeichnung "Präsidentin, Präsident des Landesamtes für Finanzen" in die Besoldungsgruppe B 4 der Landesbesoldungsordnung B übergeleitet.

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