Eine Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat kann auch formlos getroffen werden (Regelungsabrede). Dies kann sich anbieten, wenn schnell gehandelt werden muss.
Aber:
Im Gegensatz zu der Betriebsvereinbarung gilt § 77 Abs. 4 BetrVG nicht. Deshalb wird zwar durch eine Regelungsabrede das Mitbestimmungsrecht gewahrt, der Inhalt der einzelnen Arbeitsverhältnisse aber nicht geändert. Es müssen hier dann gegebenenfalls Änderungskündigungen ausgesprochen werden.[1]
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