Dem Arbeitgeber ist die Teilnahme an einer Bildungsveranstaltung unter Angabe des Termins spätestens 6 Wochen vorher mitteilen. Dieser hat der/dem Anspruchsberechtigten seine Entscheidung spätestens 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen. Die Anmeldung zur Weiterbildungsveranstaltung und deren Freistellungsfähigkeit ist dem Arbeitgeber oder dem Dienstherrn auf Verlangen nachzuweisen.

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