Die Inanspruchnahme der Bildungsfreistellung muss so früh wie möglich, i. d. R. 6 Wochen vor Beginn der Weiterbildungsveranstaltung dem Arbeitgeber mitgeteilt werden. Hierbei ist auf die staatliche Anerkennung als Bildungsfreistellungsveranstaltung hinzuweisen. Die Teilnahme an der Weiterbildungsveranstaltung ist dem Arbeitgeber auf Wunsch nachzuweisen.

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