Die Inanspruchnahme und der Zeitraum der Bildungszeit sind dem Arbeitgeber i. d. R. 4 Wochen vor Beginn mitzuteilen. Auf Verlangen des Arbeitgebers sind die Anmeldung zur Bildungsveranstaltung und die Teilnahme an der Bildungsveranstaltung nachzuweisen.

Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer so frühzeitig wie möglich, i. d. R. innerhalb einer Woche, eine Rückmeldung zu geben.

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