Die Inanspruchnahme und die zeitliche Lage der Freistellung sind dem Arbeitgeber so frühzeitig wie möglich, i. d. R. 6 Wochen vor Beginn der Freistellung, mitzuteilen. Auf Verlangen des Arbeitgebers sind die Anmeldung zur Bildungsveranstaltung und die Teilnahme an der Bildungsveranstaltung nachzuweisen.

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