Die Inanspruchnahme und zeitliche Lage des geplanten Bildungsurlaubs muss dem Arbeitgeber so frühzeitig wie möglich, jedoch spätestens 6 Wochen vor Beginn der Veranstaltung schriftlich mitgeteilt werden. Der Mitteilung sind eine Anmeldebestätigung, der Nachweis über die Anerkennung der Bildungsveranstaltung sowie das Programm der Bildungsveranstaltung beizufügen. Werden die Angaben und Unterlagen nicht fristgerecht vorgelegt, besteht kein Anspruch auf Freistellung für die entsprechende Bildungsurlaubsveranstaltung.[1] Außerdem ist dem Arbeitgeber nach Beendigung der Bildungsveranstaltung eine Teilnahmebestätigung vorzulegen.

[1] LAG Hessen, Urteil v. 14.8.2001, 15 Sa 1883//00.

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