Die Bildungsurlaubsgesetze weisen sämtlich ein sogenanntes Benachteiligungsverbot auf. Danach darf der Arbeitnehmer wegen der Inanspruchnahme des Bildungsurlaubs nicht benachteiligt werden. Das Benachteiligungsverbot soll den Arbeitnehmer in seiner Willensfreiheit bei der Entscheidung darüber schützen, ob er sein Recht ausüben will oder nicht. Wenn der Arbeitgeber gegen das Benachteiligungsverbot verstößt, kann der Arbeitnehmer verlangen, so gestellt zu werden, als hätte es den Verstoß nicht gegeben.

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