Entscheidungsstichwort (Thema)

sozialgerichtliches Verfahren. Nichtzulassungsbeschwerde. Verfahrensmangel. Verstoß gegen faires Verfahren und rechtliches Gehör. keine sachdienliche Klageänderung. Anrechnung von Arbeitslosenhilfenachzahlungen auf SGB 2-Leistungen. anderer Leistungsträger. Verfassungswidrigkeit der Arbeitsgemeinschaften

 

Orientierungssatz

Eine vom Kläger erstmals im Berufungsverfahren erhobene Feststellungsklage auf Anrechnung einer Nachzahlung von Arbeitslosenhilfe auf die Leistungen des SGB 2 führt zu einer Klageänderung, deren Begehren sich gegen einen anderen Leistungsträger richtet und daher vom LSG als nicht sachdienlich iS von § 99 Abs 1 SGG gehalten wird. Eine Sachdienlichkeit ergibt sich auch nicht aus der Entscheidung des BVerfG (vgl BVerfG vom 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04, 2 BvR 2434/04 = BVerfGE 119, 33), wonach die nach dem SGB 2 gebildeten Arbeitsgemeinschaften gegen Verfassungsrecht verstoßen. Die ablehnende Entscheidung stellt keinen Verstoß gegen die Grundsätze des fairen Verfahrens und des rechtlichen Gehörs dar.

 

Normenkette

SGG §§ 62, 99 Abs. 1, § 160 Abs. 2 Nr. 3, § 160a Abs. 2 S. 3; SGB 2 § 44b; SGB 3 § 190; SGB 3 §§ 190ff; GG Art. 2 Abs. 1, Art. 20 Abs. 3, Art. 28 Abs. 2 Sätze 1-2, Art. 83

 

Verfahrensgang

LSG Hamburg (Urteil vom 11.10.2007; Aktenzeichen L 5 AL 100/04)

SG Hamburg (Urteil vom 05.09.2002; Aktenzeichen S 12 AL 783/99)

 

Fundstellen

Dokument-Index HI2239660

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